Ferienhäuser mit eigenem Pool

Allgemeine Buchungsbedingungen

  1. Begriffsbestimmungen
    • Ferienobjekt: die im Buchungsformular beschriebene Unterkunft.
    • Anbieter: der tatsächliche Anbieter des reservierten Ferienobjekts, der vor Ort die Dienstleistungen wie Schlüsselübergabe, Reinigung, Wartung usw. Ausführt sowie für die vom Mieter gemäss Buchung vor Ort zu bezahlenden Kosten empfängt.
    • Vermittlungsagentur: der Vermieter selbst, ein Vermittler oder eine andere unabhängige Organisation, die für den Vermieter die administrative Abwicklung der Buchung regelt und die Bezahlungen entgegennimmt.
    • Mieter: die im Buchungsformular genannte Person, welche die Buchung vornimmt.
    • Miete: die Gesamtmiete, wie im Buchungsformular beschrieben.
    • Buchung: die Buchung einer Unterkunft, wie im Buchungssformular beschrieben.
    • Buchungssformular: der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
    • Vermieter: die im Buchungsformular erwähnte Person (eigentümer) oder Firma die die Buchung liefert und als Repräsentant des Eigentümers fungiert.
  2. Anwendbarkeit
    Diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für alle Buchungsverträge zwischen Mieter und Vermieter.
  3. Zustandekommen eines Buchungsvertrages
    Sobald ein Mieter über Internet, schriftlich, telefonisch, per e-mail oder persönlich beim Vermieter oder einer anderen Vermittlungsagentur eine Buchung tätigt, kommt ein Buchungsvertrag zustande, für den diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten.
  4. Änderungen
    Änderungen dieses Buchungsvertrags und Abweichungen von diesen allgemeinen Buchungsbedingungen treten erst dann in Kraft, wenn sie zwischen Vermieter oder Vermittlungsagentur und Mieter schriftlich vereinbart worden sind. Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten, so ist eine sich daraus ergebende Änderung der Miete schriftlich zwischen den Parteien zu vereinbaren.
  5. Zahlungsbedingungen
    Buchungen können über das Internet, telefonisch, per e-mail oder persönlich bei einer Vermittlungsagentur vorgenommen werden. Die vereinbarte Anzahlung, wie im Buchungsvertrag erwähnt, muss innerhalb von 3 Werktagen nach Ausführung der Buchung im Besitz der Vermittlungsagentur eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung kann dies zur Löschung der Buchung führen. Der Restbetrag muss spätestens nicht spatter als das im Buchungsformular erwähnte Datum bei der Vermittlungsagentur eingegangen sein. Bei nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen ist die Vermittlungsagentur berechtigt die Buchung zu löschen ohne die bereits getätigten Zahlungen zurückzuerstatten. Bei Buchungen, ab vier Wochen vor dem Anreisedatum sind Miete und etwaige Kaution sofort fällig. Anzahlungen werden nur dann zurückerstattet, wenn die Buchung aufgrund einer dem Vermieter oder der Vermittlungsagentur anzulastenden Ursache nicht zustande kommt.
  6. Preis
    Die angegebenen Preise gelten pro Ferienobjekt pro Monat, pro Woche oder pro Tag.
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag an den Mieter weiterberechnet. Druckfehler in Web Publikationen und in Preislisten sind ebenfalls vorbehalten. Erfolgt eine Erhöhung binnen drei Monaten nach Empfang des Buchungsformulars, so hat der Mieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter bekommt dann seine bereits getätigten Bezahlungen zurückerstattet.
  7. Vertragsauflösung
    Der Vertrag wird aufgelöst (die Buchung wird annulliert), wenn der Mieter den Bedingungen gemäss Punkt 5 nicht genügt. Die Anzahlung verfällt dann zur Deckung der entstandenen Kosten und des erlittenen Schadens, unter anderem bestehend aus Gewinnausfall.
  8. Annullierung
    Der Mieter kann den Mietvertrag schriftlich bis 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums annullieren. Bei Annullierung durch den Mieter bleibt die Anzahlung im Besitz der Vermittlungsagentur. Erfolgt die Annullierung innerhalb der Frist von weniger als 60 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter dem Vermieter die volle Miete.
  9. Versicherungen
    Die Miete versteht sich zuzüglich Versicherungen, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sich die Miete einschliesslich Versicherungen versteht und die Art der Versicherung angegeben ist.
  10. Haftung Vermieter
    Der Anbieter, die Vermittlungsagentur oder der Vermieter haftet nicht für (wert-)
    Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums von Mieter und seinen Mitbewohnern aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Ferienobjekts. Erleidet der Mieter Schäden infolge von Mängeln des Ferienobjekts, so ist die Haftung vom Vermieter auf die Miete beschränkt. Auf Schäden infolge Nichterfüllung einer Leistung durch den Vermieter findet der gesetzliche Versicherungsschutz Anwendung. Der Vermieter haftet für keine anderen Schäden.
  11. Altersbeschränkung
    Für Personen unter 30 Jahren und wenn die Mitbewohner der zu vermietenden Unterkunft ebenfalls unter 30 Jahre alt sind, ist es nicht erlaubt, ohne vorherige Zustimmung der Buchungsstelle online zu buchen. Die Nichtbeachtung dieser Regel kann zur Stornierung der Buchung führen.
  12. Haftung Mieter
    Der Mieter, der ein Ferienobjekt (auch) für andere Bewohner reserviert, ist Gesamtschuldner für die gesamte Miete und alle Schäden, die von ihm und allen anderen, die mit ihm in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen, verursacht werden. Eine Buchung gilt für die Anzahl auf dem Buchungsformular angegebener Personen. Es ist daher untersagt, das Ferienobjekt mit mehr Personen als angegeben zu bewohnen; verweilen dennoch mehr Personen als angegeben in dem Ferienobjekt, so kann dies zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen. Geleistete Zahlungen werden dann nicht erstattet, und der Mieter ist die gesamte Miete schuldig. Beabsichtigt der Mieter, mehr als die gestattete Anzahl Personen in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen zu lassen, so hat er vor Beginn des Mietzeitraums einen schriftlichen Antrag dafür bei der Vermittlungsagentur einzureichen. Der Anbieter hat das Recht, dies zu verweigern oder einen Aufschlag dafür zu verlangen. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden Normen entsprechend zu bewohnen.
  13. Kaution
    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Anbieter in der Regel eine Kaution, deren Höhe vom Ferienobjekt und Reiseziel abhängt, fordern. Je nach Vermittlungsagentur und/oder Ferienobjekt ist diese Kaution zum Zeitpunkt der Buchung oder am Tag der Ankunft zu zahlen. Nachdem die genaue Kontrolle des Ferienobjektes stattgefunden hat wird spätestens acht Tage nach Ablauf des Mietzeitraums die Kaution zurückerstattet. Bei Schaden und/oder Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer und/oder dem Anbieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution, so ist der Mieter verpflichtet, dem Anbieter die Differenz zu erstatten. Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, und die Ersatzleistungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  14. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise
    Der gebräuchliche An- und Abreisetag kann je nach Ort variieren. Außerhalb der Hochsaison ist es im allgemeinen möglich, jeden beliebigen Tag der Woche als An- oder Abreisetag zu wählen. Für einen Mietzeitraum von weniger al seiner Woche wird in der Regel ein Zuschlag pro Tag berechnet. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Vermittlungsagentur oder machen Sie die Berechung selbst auf der Webseite. Das gemietete Ferienobjekt am Urlaubsort wird gewöhnlich zwischen 16.00 und 18.00 Uhr verfügbar sein. Wenn Sie voraussichtlich nach 18.00 Uhr eintreffen werden, muss die Schlüsseladresse von Ihnen hierüber informiert werden.
    Im Falle einer späteren als die der Schlüsseladresse mitgeteilten Anreiseuhrzeit, ist der Anbieter dazu berechtigt, Zusatzkosten zu berechnen die durch die Schlüsselübergabe enstanden sind. Am Abreisetag müssen Sie das Ferienobjekt vor 09.30 Uhr morgens verlassen, andernfalls wird Ihnen ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt und verlieren Sie möglicherweise die (zurückerstattung der) Kaution.
    Der Mieter verpflichtet sich bei Abreise das Ferienobjekt in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Möbel und Inventar sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen (wie bei Ankunft). Schmutziges Geschirr soll sauber an seinen Platz zurückgestellt werden. Der Anbieter behält sicht das Recht vor nach Abreise eine Endkontrolle durchführen. Im Falle einer Nichtbeachtung, wird der Anbieter die evtl. Anfallenden extra Kosten zum Ausführen dieser Arbeiten, an den Mieter weiterberechnen.
  15. Dokumentationen
    Ihre Vermittlungsagentur wird Ihnen vor oder bei der Buchung die erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt und die Umgebung zukommen lassen.
  16. Änderung oder Aufhebung
    Der Vermieter hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei schwerwiegenden Umständen die Leistung aufzuheben. Unter schwerwiegenden Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung des Vertrags von Seiten des Anbieters redlicherweise nicht verlangt werden kann.
    Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Anbieter die Buchung annullieren. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Vermittlungsagentur, die bereits gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
    Zur dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Anbieter sich das Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu ersetzen.
  17. Beanstandungen
    Wenn Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Anbieter oder die Agentur vor Ort darüber informieren. Auf diese Weise können weitere Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise kann sich der Anbieter schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nach Verlassen des Ferienobjekts schriftlich und begründet bei der Vermittlungsagentur eingereicht werden; wird dies unterlassen, so ist die Beanstandung nicht mehr zulässig. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermittlungsagentur ein anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.
  18. Reinigungskosten
    Auf der Webseite und in der Preisliste können Sie nachlesen, ob die Reinigungskosten beim betreffenden Ferienobjekt inbegriffen sind. Ist dies nicht der Fall, werden die betreffenden Kosten angegeben. Diese werden gemeinsam mit dem Mietpreis auf dem Buchungsformular aufgeführt. In der Regel werden diese Kosten am Anreisetag bei der Schlüsseladresse verrechnet.
  19. Bettwäsche und Handtücher
    In der Regel sind Bettwäsche und Handtücher in den Reinigungskosten oder im Mietpreis enthalten. Um sicherzugehen, können Sie die Besonderheiten jedes Ferienobjekts im Internet nachlesen. Es ist möglich, dass von Ihnen erwartet wird, dass Bettwäsche und Handtücher von Ihnen selbst wöchentlich gewechselt und bei der Rezeption der Schlüsseladresse gegen saubere Wäsche eingetauscht werden.
  20. Sonderausstattung
    In vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben, ein zusätzliches Bett, ein Kinderbett, einen Kinderstuhl, einen Laufstall usw. Anzufordern.
  21. Haustiere
    Die meisten Hauseigentümer erlauben keine Haustiere. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters und Angabe auf der Buchungsbestätigung ist ein Haustier in dem Ferienobjekt oder auf dem dazugehörenden Gelände erlaubt. Der Anbieter kann hierfür eine Erhöhung der Kosten für die vorgeschriebene Endreinigung berechnen.
  22. Partys - Veranstaltungen
    Es ist verboten, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters Feste oder Veranstaltungen in der gemieteten Unterkunft abzuhalten. Unter Partys und Veranstaltungen versteht man jede Art von Treffen, bei denen die Anzahl der anwesenden Personen das Doppelte der im Mietvertrag festgelegten Höchstzahl an Personen übersteigt.
  23. Musik und Klang
    Es ist nicht erlaubt, Musik zu machen, zu spielen oder Lärm zu machen, die außerhalb der Grenzen des Mietobjektes zu hören sind. Im Falle einer Genehmigung für eine Party oder Veranstaltung darf Musik im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespielt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Nachbarn, die von Lärm betroffen sein können, vor der bevorstehenden Veranstaltung oder Party zu informieren.
  24. Bauaktivitäten
    Die Ferienobjekte sind gewöhnlich in Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in großzügig angelegten Wohnsiedlung. Die Ferienobjekte liegen also nicht in Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern und/oder staatlichen Institutionen durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen. Sowohl die Anbieter als auch die Vermittlungsagentur und Vermieter tragen aus diesem Grund keinerlei Verantwortung für Belästigung im Zusammenhang mit Bauaktivitäten, die nicht im Auftrag des Anbieters ausgeführt werden.
  25. Satellitenfernsehen/kabelfernsehen
    Wird bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen oder Kabelfernsehen vorhanden ist, beinhaltet dies nicht automatisch, dass alle Programme empfangen werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über Decoder, die nicht immer für den Empfang internationaler Programme geeignet sind.
  26. Wasser, Strom und Internet
    In einigen Ländern kommt es öfter zu Störungen der Wasser- und Stromversorgung und Internetverbindung. Städtische und/oder regionale Instanzen oder Betriebe können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen, dass die Lieferung vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt wird. Weder Ihr Anbieter noch der Vermieter können für etwaige Schäden oder Unannehmlichkeiten haftbar gemacht werden, der in diesem Zusammenhang entsteht.
  27. Energieverbrauch
    In bestimmten Jahreszeiten kann es vorkommen, dass bei Ferienobjekten mit Heizung und/oder Klimaanlage wöchentliche Zuschläge berechnet werden. Für genauere Informationen und Beträge können Sie die Website zu Rate ziehen (besonderheiten der Ferienobjekte) oder sich mit Ihrer Vermittlungsagentur in Verbindung setzen.
  28. Nutzung von Wasser, Strom und Gas
    Der normale Verbrauch von Wasser, Strom und Gas ist je nach Mietobjekt in der Regel im Mietpreis enthalten. In einigen Fällen kann der Verbrauch von Heizung und Klimaanlage ein zusätzlicher Kostenfaktor sein. Die möglichen Kosten für Wasser, Strom und Gas sind auf dem Buchungsformular angegeben. Wenn während Ihres Aufenthalts ein extremer Verbrauch festgestellt wird, können Sie bei der Abreise gesondert abgerechnet werden.
    Bei Winterbuchungen und/oder Buchungen von mehr als 28 Tagen sind die Kosten für Wasser, Strom und Gas in der Regel nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  29. Garten und Pool
    In Ferienhäusern mit Garten oder privatem Pool ist eine regelmäßige Wartung erforderlich. In der Regel ist dies 1 bis 2 mal pro Woche für Schwimmbäder und 1 mal pro Woche für den Garten. Sie als Gast sind verpflichtet, den Wartungspersonal bei Bedarf vollen Zugang zu gewähren.
  30. Garten- und Poolinstallationen
    Es ist den Gästen strengstens untersagt, die Pumpen- und Filteranlage des Schwimmbades und, falls vorhanden, die automatische Bewässerungsanlage des Gartens zu betreiben.
  31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter vor dem zuständigen Gericht im Land und in der Region, in welcher der Vermieter ansässig ist, ausgeführt. Der Mieter hat das Recht, sich binnen eines Monats, nachdem sich der Vermieter schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, zur Bereinigung der Streitigkeit für ein gemäß Gesetz oder internationalem Vertrag zuständiges Zivilgericht zu entscheiden. Ohne gegenteilige Nachricht darf der Vermieter die vom Mieter angegebene Adresse als korrekt betrachten. Alle Verträge zwischen Vermieter und Mieter unterliegen dem Internationalen Recht.

Poolvillas Denia